Förderpolitik für Photovoltaikanlagen in Deutschland

Deutschland:

Steuerbefreiung und -erstattung: Gemäß dem von der Bundesregierung verabschiedeten Jahressteuergesetz 2022 wird Deutschland ab 2023 die Einkommensteuer und die entsprechende Mehrwertsteuer für förderfähige Photovoltaik-Dachanlagen befreien

Befreiung von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus der Stromerzeugung (die Einkommensteuer in Deutschland betrug im Jahr 2022 14% -45%): a) Ab Januar 2023 dürfen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von nicht mehr als 30 kW auf dem Dach von Wohn- und Gewerbeimmobilien von Einfamilienhäusern betrieben werden sind von der Einkommensteuer auf Einkünfte aus der Stromerzeugung befreit; b) Bei Mehrfamilienhäusern mit Verbund beträgt die maximale steuerfreie Leistung jeder Gebäudeeinheit 15 kW und die maximale steuerfreie Leistung im Namen jedes Steuerzahlers beträgt 100 kW.

Der Kauf von Haushalts-Lichtspeichersystemen ist von der Mehrwertsteuer befreit (ca. 191 TP3T); der Import, Kauf und die Installation von kleinen Photovoltaikanlagen auf dem Dach und Energiespeichersystemen sind alle von der Mehrwertsteuer befreit.

Anstieg der Preise für überschüssigen Netzstrom: Am 7. Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) überarbeitet.

Mit Stand Juli 2022 beträgt der teilnetzgekoppelte Strompreis für Haushalts-Photovoltaikanlagen unter 10 kWp 6,24 Cent/kWh;

Ab dem 30. Juli 2022 wird ein Teil des netzgekoppelten Strompreises auf 8,6 Cent/kWh erhöht; b) Entscheidet sich der Nutzer für einen vollständigen Netzanschluss, fällt zusätzlich zu 8,6 ct/kWh ein Zuschuss von 4,8 ct/kWh an, bei einem insgesamt verbleibenden Online-Strompreis von 13,4 ct/kWh.

Auch in Deutschland gibt es eine Kapazitätszuschusspolitik für Photovoltaikanlagen, wobei einige Bundesländer Förderzuschüsse direkt auf der Grundlage der Kapazität von Photovoltaikanlagen gewähren:

Bayern: Gewährt einen Zuschuss von 500 Euro für jede installierte Photovoltaikanlage mit einer Leistung von mehr als 3 kWh, zusätzlich 100 Euro für jede weitere 1 kWh, maximal jedoch 3200 Euro, und schreibt vor, dass die Photovoltaikanlagen im Verbund eingesetzt werden müssen mit Solarstromerzeugungsanlagen;

Berlin: Das Programm „Energiespeicher PLUS“ sieht eine Förderung von 300 Euro pro kW Energiespeicher gepaart mit Photovoltaikanlagen vor, maximal 15.000 Euro;

Niedersachsen: Zuschüsse bis zu 40% Batteriespeicherkosten;

Thüringen: Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen kann bis zu 30% betragen, die Förderhöhe für Energiespeicheranlagen kann bis zu 30% betragen und die maximale Förderhöhe für ein einzelnes Projekt beträgt 100.000 Euro. Projekte mit einem Gesamtaufwand von weniger als 1000 Euro werden nicht gefördert.

Photovoltaikanlagen: Für Nutzer, die sich dafür entscheiden, die gesamte Energie von Photovoltaikanlagen an das Netz anzuschließen, werden zusätzlich zum Grundpreis für den Netzanschlussstrom zusätzliche Zuschüsse gewährt. Dies dient vor allem dazu, Nutzer ohne Eigenbedarf zu motivieren, Photovoltaik-Anlagen auf ihren Dächern zu installieren und den erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen, um die Kapazitätsplanung der Bundesregierung für Photovoltaik-Anlagen so weit wie möglich zu erreichen.

Finanzierungshilfen: Die Bundesregierung stellt Finanzierungshilfen für Photovoltaik-Energiespeicherprojekte bereit und führt verschiedene zinsgünstige Darlehen ein

Das KfW-Förderprogramm 270 der Deutschen Renaissance-Kreditbank unterstützt den Bau, Ausbau und Einkauf erneuerbarer Energien, darunter Photovoltaikanlagen oder Energiespeicher. Energiespeichersysteme können 2,3% Zinsdarlehen erhalten, die 100% der Anschaffungskosten abdecken.

Auf Strompreisniveau EEG-Kosten senken

Um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen verarbeitenden Gewerbes im internationalen Vergleich zu gewährleisten, können in Deutschland bei den Industriestrompreisen teilweise Befreiungen gewährt werden, darunter vor allem EEG-Umlagen (basierend auf einem jährlichen Stromverbrauch von 24 GWh), Stromsteuern, Übertragungsgebühren und andere Zuschläge. Diese Reduzierungspolitik richtet sich vor allem an Industrieanwender, die einen hohen Anteil an der Stromrechnung haben und am internationalen Wettbewerb teilnehmen. Durch die Senkung der Strompreise können Industrieanwender ihre Strompreise effektiv senken und sogar 95% zusätzliche Gebühren reduzieren, indem sie diese Regel vollständig nutzen.

Abschaffung der Ökostrom-Umlage (EEG-Umlage): Verbraucher zahlen 3,72 Euro weniger pro Kilowatt Strom.

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